Freiwillige Landtauschverfahren

Mit Hilfe freiwilliger Landtauschverfahren können Win-Win-Situationen für die Landbewirtschafter an Gewässern bewirkt werden. Oft liegen landwirtschaftliche Flächen immer noch unwirtschaftlich geformt oder zersplittert in der Landschaft. Teilweise können an Gewässer grenzende Flurstücke aufgrund natürlicher oder rechtlicher Restriktionen nicht so bewirtschaftet werden, wie andere Flächen. Im Zuge von Nutzungsänderungen oder Bewirtschafterwechsel kann es dazu kommen, dass öffentliches Eigentum mitten zwischen Flächenanhäufungen und in der Nähe eines Gewässers liegt oder von uns angekauft werden kann. Dann bietet sich eine Flurneuordnung an um das zerstückelte Land so umzuverteilen, dass sich gut zu bewirtschaftende Flächen für die Landwirtschaft ergeben und ein Randstreifen zur Schonung und Strukturförderung des Gewässer entwickelt werden kann. Ein freiwilliges Landtauschverfahren gem. § 103 ff. Flurbereinigungsgesetz bietet sich hier als Mittel der Wahl an. Das Amt für regionale Landesentwicklung wickelt das Verfahren ab und es entstehen für die Tauschpartner keine Kosten. In der Vergangenheit konnten wir bereits als Helfer der Verfahren agieren und umfangreiche Erfahrungen sammeln.

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